Bisherige BG Regel

ZH 1/428 Richtlinien für Lagereinrichtungen und -Geräte (Oktober 1988). Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass kraftbetriebene Regale und Schränke sowie Regale und Schränke mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Über das Prüfergebnis sind Aufzeichnungen zu führen.

 

Neu: Regalinspektionen nach DIN EN 15635

Diese Norm minimiert Risiken und Auswirkungen von gefahrenträchtigen Arbeitsabläufen oder Konstruktionsschäden“. Der Benutzer der Anlage muss sicherstellen, dass sämtliche an Lieferanten mitgeteilte Informationen fehlerfrei sind und die tatsächliche Praxis des Betriebs darstellen, damit die gelieferte Einrichtung den Bedürfnissen entspricht.

Bisherige BG Regel

ZH 1/428 Richtlinien für Lagereinrichtungen und -Geräte (Oktober 1988). Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass kraftbetriebene Regale und Schränke sowie Regale und Schränke mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Über das Prüfergebnis sind Aufzeichnungen zu führen.

Der Benutzer muss sich im Klaren sein, dass jegliche Änderung der Daten, die auf das Betriebsverfahren bzw. die eingesetzte Lagereinrichtung einwirken, Sicherheitsauswirkungen mit sich bringen.
Empfehlungen zu folgenden Aspekten sind berücksichtigt worden: -Inspektion und Schadensbeurteilung der Lagereinrichtung.
Lagereinrichtungen/Regale sind Arbeitsmittel. Sie unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung.

Sie müssen gemäß § 10 der BetrSichV von befähigten Personen kontrolliert werden. Der neue europäische Normenentwurf DIN EN 15635 legt den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen/Regalen fest.

Nutzung der Lagereinrichtungen: Sicherheitsbeauftragter (PRS) für Regale (Person Responsible for Safety) Sicherheitsbeauftragter für Regale ist eine von der Lagerleitung beauftragte Person, verantwortlich für die Aufrechterhaltung der Sicherheit des Lagersystems.

Hierbei sind folgende Punkte zu beachten. Der Benutzer muss:

  • einen Beauftragten – PRS für Regale – für Sicherheitsangelegenheiten benennen
  • PRS für Regale – nicht zu verwechseln mit Sicherheitsbeauftragter gemäß BGVA1 • Namen der PRS muss im Lagerbetrieb bekannt gemacht werden
  • den (die) Lieferanten der Lagereinrichtung festzustellen
  • erforderliche Schulungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung eines sicheren Betriebs-
  • zustandes festzustellen
  • Auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung (Risikoanalyse) muss sich der
  • Sicherheitsbeauftragte PRS der Eigenheiten des Betriebsablaufs und der zugehörigen Gefahren bewusst sein, ebenso der Vorsichtsmaßnahmen zur Einschränkung der Gefahren Mittels Anweisungen und/oder Zeichen

Fazit:

Die Verantwortung hat der Unternehmer/Arbeitgeber, denn Lagereinrichtungen/Regale sind Arbeitsmittel und sie unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der neue europäische Normenentwurf DIN EN 15 635 legt die Kontrollen von Lagereinrichtungen/Regalen fest.

Ihr Ansprechpartner:

Ralf Haller
Tel.: +49 (0)7571/74918-0
Mobil: 0173-3263122
Email: Haller@art-plan.net